celloSeit dem Schuljahr 2016/17 besteht am THG die Möglichkeit, sich für die 5. und 6. Klasse zu einer Streicherklasse anzumelden. Hier erlernen die Kinder die Instrumente Violine, Viola, Violoncello und Kontrabass im Klassenverband im Rahmen des regulären Musikunterrichts, der am THG dreistündig erteilt wird. Herr Altvater hat eine Zusatzqualifikation erworben, die es erlaubt, die vier Instrumente parallel zu unterrichten. Der Klang im Klassenorchester ist von Anfang motivierend.

  • Die Streicherklasse richtet sich an Schülerinnen und Schüler ohne Vorkenntnisse auf einem Streichinstrument. Wer bereits ein Streichinstrument spielt, kann im Vororchester mitspielen.

  • Die Streicherklasse erstreckt sich über die Jahrgangsstufen 5 und 6. Während dieser Zeit sollte jeder dabeibleiben und ein Wechsel des Instrumentes ist nicht möglich. Nach der 6. Klasse kann man zum Einzelunterricht wechseln (Musikschule oder Privatlehrer) und wächst dann in die Orchesterarbeit der Schule hinein.

  • Die Streicherklassenkinder bilden entweder eine eigene Klasse oder sie werden auf zwei Klassen verteilt und kommen nur für den Musikunterricht zusammen - so, wie Sie das vielleicht vom Religionsunterricht her kennen. Dadurch können bei der Zusammenstellung der Klassen auch andere wichtige Kriterien wie z.B. die Zugehörigkeit zu den Grundschulgruppen berücksichtigt werden.

  • Die Instrumente werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Hierfür ist eine monatliche Gebühr von 17 € zu entrichten, für Mitglieder des Freundeskreises der Schule sind es 15€. 

  • Wer an der Streicherklasse teilnehmen möchte, gibt das bei der Anmeldung an. Wer sich anmeldet, wird zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der die Instrumente zugeteilt werden, nachdem die Schülerinnen und Schüler einen „Wahlzettel” mit Erst-, Zweit- und Drittwunsch ausgefüllt haben. Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Instrumentes besteht nicht.

  • Sollte schon jetzt eine Vorliebe für ein bestimmtes Instrument vorhanden sein, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung an. Dies gilt auch, wenn Sie bereits ein eigenes Instrument besitzen.

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